Individuelle Anrechnung

Der Beschluss vom 28.06.2002 der Kultusministerkonferenz ermöglicht explizit die Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen auf ein Hochschulstudium, sofern diese „nach Inhalt und Niveau dem Teil des Studiums gleichwertig sind“ (KMK, 2002). Diese Regelung ist mittlerweile in das Brandenburgische Hochschulgesetz übernommen worden (Brandenburg, 2008).

Das individuelle Anrechnungsverfahren der Technischen Hochschule Brandenburg bietet die Möglichkeit, Kompetenzen, die vor Beginn des Hochschulstudiums erworben wurden, auf deren Anrechnung im entsprechenden Studiengang (insbesondere auf den berufsbegleitenden Bachelor BWL) prüfen zu lassen. An der THB wurde ein Verfahren zur individuellen Anrechnung entwickelt. Eine Antragstellung ist ausschließlich für immatrikulierte Studierende möglich.

Lesen Sie den Leitfaden genau durch. Folgende Vorgehensweise wird empfohlen:

  1. Teilnahme am Workshop „Individuelle Anrechnung“
  2. Reflexion bisheriger Lernergebnisse
  3. Identifikation und Strukturierung der relevanten Lernergebnisse
  4. Lernergebnisse in Bezug setzen
  5. Lernergebnisse mit Nachweisen belegen
  6. Zusammenstellen relevanter Unterlagen
  7. Erstellung des Anrechnungsantrags (pro Modul ein Antrag)

 

Jetzt Antragsformular herunterladen!

ERROR: Content Element with uid "41813" and type "media" has no rendering definition!

ERROR: Content Element with uid "41816" and type "media" has no rendering definition!

Print this pageDownload this page as PDF