Pauschale Anrechnung

Durch einen formlosen Antrag können sich Studierende, die eine Ausbildung als Industriekauffrau/ -kaufmann (IHK) oder als Groß- und Außenhandelskauffrau/ -kaufmann absolviert haben, bis zu 6 Module aus dem berufsbegleitenden Bachelorstudiengang BWL pauschal anrechnen lassen. Darüber hinaus können sich Absolventen einer Ausbildung als Fachinformatiker/-innen mit der Fachrichtung Systemintegration (IHK) oder Anwendungsentwicklung (IHK) bis zu 12 Module aus dem Studiengang Wirtschaftsinformatik anrechnen lassen. Hierzu werden die entsprechenden Noten der bundeseinheitlichen Abschlussprüfung übernommen.

 
Bachelor of Science
Betriebswirtschaftslehre, berufsbegleitend

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Bachelor of Science
Wirtschaftsinformatik

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