Pauschale Anrechnung
Durch einen formlosen Antrag können sich Studierende, die eine Ausbildung als Industriekauffrau/ -kaufmann (IHK) oder als Groß- und Außenhandelskauffrau/ -kaufmann absolviert haben, bis zu 6 Module aus dem berufsbegleitenden Bachelorstudiengang BWL pauschal anrechnen lassen. Darüber hinaus können sich Absolventen einer Ausbildung als Fachinformatiker/-innen mit der Fachrichtung Systemintegration (IHK) oder Anwendungsentwicklung (IHK) bis zu 12 Module aus dem Studiengang Wirtschaftsinformatik anrechnen lassen. Hierzu werden die entsprechenden Noten der bundeseinheitlichen Abschlussprüfung übernommen.