Studieren ohne Abitur

An der Technischen Hochschule Brandenburg (THB) können Studieninteressierte auch ohne formale schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium aufnehmen. Die Erfahrungen aus den berufsbegleitenden Studiengängen der THB zeigen deutlich, dass ein Abitur nicht ausschlaggebend für einen erfolgreichen Studienabschluss ist.

Wie von der Kultusministerkonferenz im März 2009 beschlossen wurde, ist es jedem Berufstätigen möglich, ein fachgebundenes Studium - passend zur Berufsausbildung - aufzunehmen. Einen fachgebundenen Hochschulzugang erhält, wer eine für das Studium geeignete Berufsausbildung und eine darauf aufbauende zweijährige Berufserfahrung nachweisen kann.

Die im Jahr 2013 vollzogene Novelle des Brandenburgischen Hochschulgesetzes eröffnet Meisterinnen und Meistern und vergleichbar Qualifizierten einen direkten Hochschulzugang (ebd. §9). Ihr Abschluss ist der Hochschulreife nunmehr gleichgestellt. Sie haben eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung und können jedes Fach studieren (unter Beachtung der Zulassungsbeschränkungen für einzelne Studiengänge).

Für beide Gruppen gibt es nach dem Gesetz keine Eignungsprüfungen mehr, allerdings haben die Fachbereiche die Möglichkeit, durch Satzung eine Eignungsprüfung zu regeln. Dies wird an der THB aktuell nicht praktiziert.

Entscheidender als die formale Hochschulzugangsberechtigung sind bestimmte Fähigkeiten die Studienanfänger mitbringen sollten - diese Fähigkeiten werden an der THB gegebenenfalls durch Brückenkurse vermittelt. Durch die fachgebundene Zulassung zum Hochschulstudium ohne Abitur wird gewährleistet, dass die im Beruf bereits erworbenen Kenntnisse unmittelbar in das Studium eingebracht werden können. Es können u.U. Ausbildungsinhalte und individuell erworbene Kompetenzen angerechnet werden, wodurch die Studienzeit verkürzet werden kann.

Gesetzliche Regelungen


ERROR: Content Element with uid "4616" and type "media" has no rendering definition!

Print this pageDownload this page as PDF